AGB Drohnen-Service-Hammerer Allgemeine Geschäftsbedingungen 2024 1. Allgemeines 1.1 Die aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Produkte und Dienstleistungen die von Drohnen Service Hammerer erbracht werden. 1.2 Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, es wurde unsererseits ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Abweichende Individualabreden, die schriftlich vereinbart wurden, gehen diesen AGB vor. 1.3 Die Sicherheit von Leib, Leben, des Luftraumes als auch des Fluggerätes bei Flügen hat absoluten Vorrang vor Vertragserfüllung. Der jeweilige Drohnenpilot hat die volle Kompetenz und kann den Flug jederzeit abbrechen. 2. Leistungen 2.1 Bild- und Videoflüge werden nur unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Auflagen durchgeführt. 2.2 Die Übergabe des erstellten Materials erfolgt in vorab vereinbarter Form. Das Quellmaterial (Rohdaten) verbleibt im Besitz von Drohnen Service Hammerer. Eine Übergabe des Rohmaterials erfolgt nur bei entsprechender Vereinbarung und ist kein regulärer Vertragsgegenstand. 2.3 Die gesetzlichen Auflagen können von uns angefordert werden. Folgende gesetzlichen Auflagen sind vom Kunden im Vorfeld zu berücksichtigen: Betriebsverbot: Ein Betriebsverbot gilt für Flugmodelle und unbemannte Luftfahrtsysteme, unter Berücksichtigung folgender Punkte: Flug außerhalb der Sichtweite in Flughöhen über 120 Metern über Grund in und über sensiblen Bereichen, z.B. Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften, Krankenhäusern, Menschenansammlungen, Anlagen und Einrichtungen wie JVAs oder Industrieanlagen, oberste und obere Bundes- oder Landesbehörden, Naturschutzgebieten; über und in einem seitlichen Abstand von 100 Metern von Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen in Kontrollzonen von Flugplätzen (auch An- und Abflugbereiche von Flughäfen), über Wohngrundstücken. Ausnahme: Der durch den Betrieb über dem jeweiligen Wohngrundstück in seinen Rechten Betroffene stimmt dem Überflug ausdrücklich zu Nachtflüge Windstärke > 30 km/h 2.4 Sind Fristen zur Leistungserbringung vereinbart worden, verlängert sich die Frist der Leistungserbringung bei benötigten Genehmigungen, höherer Gewalt, schlechten Wetterverhältnissen, Streiks und bei Verletzung der Mitwirkungspflicht des Kunden um die Dauer der Verzögerung und es wird mit dem Kunden ein zeitnaher Ausweichtermin vereinbart. 2.5 Sind Zusatzkosten für Sondergenehmigungen, Reisekosten etc. entstanden, werden diese bei Unverschulden des Kunden zu 50% berechnet, ansonsten zu 100 %. 2.6 Macht der Kunde falsche oder ungenaue Angaben, welche den Auftrag beeinträchtigen, verhindern oder unmöglich machen, trägt er die Lasten. 3. Vertragsschluss 3.1 Die Präsentation und Anpreisung der Angebote auf den Internetseiten von Drohnen Service Hammerer stellt kein bindendes Angebot auf Abschluss eines Auftrages oder Kaufvertrages dar. Der Kunde wird hierdurch lediglich aufgefordert Kontakt mit Drohnen Service Hammerer aufzunehmen um einen Auftrag oder ein Angebot anzufordern. 3.2 Drohnen Service Hammerer bestätigt den Eingang der Anfrage des Kunden durch Versendung einer Bestätigungs-Mail. Diese Bestätigungs-Mail stellt noch nicht die Annahme eines Auftrages durch Drohnen Service Hammerer dar. Sie dient lediglich der Information des Kunden, dass die Anfrage bei Drohnen Service Hammerer eingegangen ist. 3.3 Die Erklärung eines Auftrages erfolgt erst durch die Erfüllung einer Dienstleistung, Auslieferung der Ware oder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung. 4. Urheberrecht und Nutzung 4.1 Das Copyright/Urheberrecht für veröffentlichte und privat genutzte, von Drohnen Service Hammerer selbst erstellte Fotografien, Videosequenzen und Grafiken bleiben allein bei Drohnen Service Hammerer. 4.2 Drohnen Service Hammerer behält sich somit das Recht vor, die Bilder zu Drucken! Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Fotografien, Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung von Drohnen Service Hammerer nicht gestattet. 4.3 Drohnen Service Hammerer überträgt dem Auftraggeber die für den Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Vergütung über. 4.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Drohnen Service Hammerer auf Vervielfältigungen als Urheber zu nennen. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Drohnen Service Hammerer zu Schadensersatz. 4.6 Vorschläge oder andere Beiträge des Auftraggebers beeinflussen nicht die Höhe der Vergütung und begründen kein Miturheberrecht. 4.7 Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass Drohnen Service Hammerer die erstellten Aufnahmen, als Referenz vorführen darf. 4.8 Der Auftraggeber versichert durch die Auftragserteilung, dass er zu den Drohnen Service Hammerer erteilten Aufträgen und allen damit zusammenhängenden Rechtsgeschäften und Verfügungen berechtigt ist, dass ihm insbesondere etwaige urheberrechtliche Nutzungsrechte zustehen. 4.9 In keinem Fall ist Drohnen Service Hammerer dazu verpflichtet, Untersuchungen oder Nachforschungen über Urheberrechtsverletzungen oder sonstigen Schutzverletzungen anzustellen. 4.10 Der Auftraggeber übernimmt das vollständige Risiko für die urheberrechtliche und schutzrechtliche Zulässigkeit des erteilten Auftrags. Er stellt Drohnen Service Hammerer in allen Fällen von Ansprüchen Dritter, insbesondere von Urheberrechts- und Schutzrechtsinhabern, frei. 5. Schutz Dritter, Markenrecht, Haftung 5.1 Der Kunde gewährleistet, dass durch die Durchführung seines Auftrages und die Veröffentlichung der Bild- und Filmwerke keine Rechte Dritter verletzt werden. Das gilt auch für Tonaufnahmen die uns vom Kunden zur Verfügung gestellt werden. 5.2 Er stellt uns gegen eventuelle Schadensersatzforderungen Dritter frei. 5.3 Wir behalten uns vor, den Auftrag bei einer Verletzung nicht auszuführen und ein Ausfallhonorar von 100% zu berechnen. Unrechtmäßiges Bild-, Film- und Tonmaterial wird von uns vernichtet. 6. Zahlungskonditionen 6.1 Alle unserer Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 6.2 Rechnungen sind stets ohne Abzug innerhalb 7 Tage nach Rechnungsstellung zu bezahlen, sofern keine anderslautende Zahlungsweise schriftlich bestätigt wurde. Reisekosten und andere Ausgaben sind Bestandteil der Rechnung. 6.3 Bei Auftragserteilung ist das Honorar fällig und falls vereinbart, eine Anzahlung von 50% zu leisten. 6.4 Bei Stornierung erheben wir ein Ausfallhonorar mit folgenden Sätzen: - 25% netto des Honorars bis 72 Stunden vor Auftragstermin - 50% netto des Honorars bis 48 Stunden vor Auftragstermin - 75% netto des Honorars bis 24 Stunden vor Auftragstermin 6.5 Eine Aufrechnung ist nur zulässig mit rechtskräftig festgestellten oder unstreitigen Forderungen. Treten wir von einem Auftrag zurück können keine Ansprüche gegen uns geltend gemacht werden. 7. Rücktrittsrecht 7.1 Bei Stornierung eines Auftrages werden alle bis dahin angefallenen Kosten und bereits erbrachte Leistungen dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. 8. Haftung für Mängel 8.1 Es gelten die Bestimmungen “Haftung für Schäden” für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels. 8.2 Drohnen Service Hammerer gibt keine Garantien im Rechtssinne. 8.3 Ist der Kunde Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr. Nach den §§ 478, 479 BGB bleibt die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses unberührt. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadensersatzansprüche wegen Mängeln handelt. Bei Vorliegen eines Mangels behalten wir uns die Wahl der Nacherfüllung vor. 9. Haftung für Schäden 9.1 Drohnen Service Hammerer haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Drohnen Service Hammerer ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet Drohnen Service Hammerer im gleichen Umfang. 9.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (9.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und dem Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit. 9.3 Es kann in keiner Form Schadensersatz oder Beanstandung geltend gemacht werden bezüglich schlechtem Wetter. 10. Abtretungs- und Verpfändungsverbot 10.1 Die Abtretung oder Verpfändung von dem Kunden gegenüber dem Anbieter zustehenden Ansprüchen oder Rechten ist ohne Zustimmung des Anbieters ausgeschlossen, sofern der Kunde nicht ein berechtigtes Interesse an der Abtretung oder Verpfändung nachweist. 11. Rechtswahl & Gerichtsstand 11.1 Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Von dieser Rechtswahl ausgenommen sind die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. 11.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Anbieter ist der Sitz des Anbieters, sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt. 12. Salvatorische Klausel 12.1 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
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